Widerrufsrecht


Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts 

Bei Fernabsatzverträgen, welche die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde oder die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lieferung von Speisen und Getränken zum Gegenstand haben, besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht, vgl. § 312g Abs.2 Nr. 2, Nr. 9 BGB. 

Außerdem kann das Widerrufsrecht in Fällen der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, vorzeitig erlöschen, vgl. § 312g Abs.2 Nr. 3 BGB. 

 Bestellungen zur Lieferung von Speisen und sonstigen Lebensmitteln unterliegen den vorgenannten Ausschlusstatbeständen. 

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerrufsrecht in diesen Fällen nicht besteht oder ggf. vorzeitig erlischt, wenn die Produktverpackung geöffnet wurde.